Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung eingereichter Gastbeiträge. Ich veröffentliche nur Gastartikel, von denen ich überzeugt bin, dass diese eine breite Leserschaft finden werden.

Jeder behält das Recht an seinem Beitrag und kann diesen, wann immer er will, entfernen lassen oder vervollständigen. Das gleiche Recht steht auch mir zu.

Kategorie: Gastartikel schreiben
Schlagwort: kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Gastartikeln

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